1. Rechtsgrundlage Rechtsgrundlage der Abmahnung ist § 314 Abs. 2 BGB. Danach erfordert die fristlose Kündigung eines Dauerschuldverhältnisses wegen der Pflichtverletzung einer Vertragspartei eine Fristsetzung zur Abhilfe oder eine erfolglose Abmahnung. Dies ist auch auf ordentliche (fristgerechte) Kündigungen analog anwendbar. 2. Zweck Zweck ist es, dem Vertragspartner, im Arbeitsrecht meist dem Arbeitnehmer, deutlich zu machen, … Die Abmahnung im Arbeitsrecht weiterlesen
Kündigung berlin
Kündigungsschutz im Arbeitsrecht
Job gekündigt? Was Sie tun können, lesen Sie hier…
Kündigung im Arbeitsrecht
Lesen Sie hier alles zur Jobkündigung, was wichtig ist...