Worum geht es bei sogenannten Rückzahlungsklauseln? Bei Rückzahlungsklauseln geht es um die Kosten betrieblicher Fortbildungen. Dazu gehören neben den Seminarkosten die Reisekosten, weitere Spesen und auch das während der Fortbildung weitergezahlte Gehalt, denn es wurde ja keine Arbeitsleistung erbracht. Der Arbeitgeber bildet seine Arbeitnehmer fort, um dann von deren Kenntnissen profitieren zu können. Wenn nun … Rückzahlungsklauseln in kirchlichen AVR weiterlesen
Monat: März 2022
Fall Egenberger
Kann die Kirche die Einstellung eines Mitarbeiters von der Religionszugehörigkeit abhängig machen? Lesen Sie, was das Bundesarbeitsgericht dazu im Fall Egenberger entschieden hat…