Erbrecht

Erbrecht
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Das Erbrecht beschäftigt sich mit der Rechtsnachfolge beim Versterben einer natürlichen Person. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) regelt das gesetzliche Erbrecht im 5. Buch, in den §§ 1922 ff.

Gerade bei komplexen Familienverhältnissen und bzw. oder größeren Vermögenwerten oder wenn es besondere Vorstellungen davon gibt, wer im Todesfall was erhalten soll, ist es zu empfehlen diese Vorstellungen explizit in einem Testament zu regeln und nicht den Regelungen des Erbrechts zu überlassen. Hierbei kann man über viele Fallstricke stolpern. Im Ergebnis kann dies dazu führen, dass im Todesfall der letzte Wille nicht wie gewünscht erfüllt wird. Daher ist es dringend anzuraten, sich mit einem im Erbrecht versierten Anwalt zu beraten und sich bei der Abfassung des Testaments helfen zu lassen. Im Rahmen der Testierfreiheit sind differenzierte Regelungen möglich. Die Testierfreiheit findet jedoch ihre Grenzen im sogenannten Pflichtteilsrecht (§§ 2303 BGB ff.), einem Teilbereich im gesetzlichen Erbrecht.

Insbesondere gilt dies natürlich bei Nachfolgeregelungen für Unternehmen und Familienvermögen. Derartige Nachfolgeregelungen bedürfen sorgfältiger und langfristiger Planung, damit die Erbrechtsregelung auch steuerlich optimiert werden kann. Daher sollten Sie beizeiten die Regelung der anstehenden Fragen in Angriff nehmen.

Gerne stehen wir Ihnen für die anstehenden Fragen im Erbrecht zur Verfügung.