
Was ist Vertragsrecht ?
Die Frage, was der Begriff Vertragsrecht eigentlich meint, ist berechtigt, denn es handelt sich beim Vertragsrecht um ein weites Feld. Verträge sind Vereinbarungen zwischen mehreren geschäftsfähigen Parteien. Sie werden durch sogenannte “übereinstimmende Willenserklärungen” geschlossen.
Inhalt dieser Willenserklärungen ist, dass man sich an die Regelungen des Vertrages gebunden hält. Ist der Vertrag erst einmal geschlossen, so ist dieser nach dem aus dem Römischen Recht überkommenen Rechtsgrundsatz des Vertragsrechts, “pacta sunt servanda” (“Verträge sind zu halten”), einzuhalten.
Das Vertragsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) regelt neben allgemeinen Bestimmungen, die für alle Verträge gelten, einige Typen von Verträgen, die jeweils besonderen Regeln folgen, z.B. Mietverträge (§§ 535 ff. BGB), Dienstverträge (§ 611 BGB), Arbeitsverträge (§ 611 a BGB), Kaufverträge (§§ 433 ff. BGB) und Werkverträge.§§ 631 ff. BGB).
Für Verträge gilt grundsätzlich die Vertragsfreiheit, d.h. die Vertragsparteien dürfen vereinbaren, was sie wollen. Das Vertragsrecht beschäftigt sich aber insbesondere auch mit der Frage, wie weit die Vertragsfreiheit durch Gesetze eingeschränkt wird. Besonderes Augenmerk ist dabei in der Rechtspraxis auf die Frage zu verwenden, ob vorformulierte Vertragstexte, sogenannte Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) im Einzelfall Vertragsinhalt geworden sind und ob diese Vertragsbedingungen wirksam vereinbart worden sind.
Ferner befasst sich das Vertragsrecht mit den Möglichkeiten, sich von Verträgen auch wieder zu lösen – etwa durch Kündigung- und mit der Frage, welche Folgen Vertragsverstöße haben.
Wenn Sie Fragen zu Ihren Verträgen haben, melden Sie sich gerne bei uns.