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Herzlich Willkommen
in der Kanzlei Cattien

Anwalt für Arbeitsrecht, kirchliches Arbeitsrecht, Erbrecht & Vertragsrecht

Holger R. Cattien

Rechtsanwalt Holger R. Cattien arbeitet seit dem Jahr 2000 als Rechtsanwalt in Berlin. Schwerpunkte seiner zivilrechtlich ausgerichteten Arbeit sind das Individualarbeitsrecht und das Arbeitsrecht im kirchlichen und diakonischen Bereich. Darüber hinaus befasst sich Rechtsanwalt Cattien mit der Prüfung und Gestaltung von Verträgen.

Rechtsgebiete

Arbeitsrecht

Arbeitsvertrag, Kündigung, Arbeitszeit, Gehalt, Tarifverträge, Arbeitsschutz

Kirchliches Arbeitsrecht

Arbeitsrecht der Evangelischen Kirche in Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz und ihres diakonischen Werkes (DWBO e.V.)

Erbrecht

Testament, Erbvertrag, Pflichtteil, Unternehmensnachfolgen, Erbfolge

Vertragsrecht

Kauf-, Miet-, Werkverträge, Eigentum, Besitz, Handelsrecht, Verkehrszivilrecht

Ihre Kanzlei für Arbeitsrecht und Erbrecht in Berlin

Gerne stehen wir in der Kanzlei für Arbeitsrecht und Erbrecht in Berlin Ihnen für ein Erstgespräch per Videostream zur Verfügung, um Ihre jeweilige Situation im Bereich des Arbeitsverhältnisses -oder auch des Dienstverhältnisses im kirchlichen oder diakonischen Bereich- oder Ihre sonstigen Anliegen in den Bereichen Arbeitsrecht und Erbrecht, in Fragen des Zivilrechts oder in der Vertragsgestaltung zu verstehen und mit Ihnen das weitere Vorgehen auf dem Weg zu einer Lösung zu besprechen.

Wir übernehmen nach Rücksprache und gründlicher Vorbereitung gerne Ihre Vertretung vor den jeweils zuständigen Gerichten, auch den kirchlichen Gerichten der EKBO. Neben dem allgemeinen Arbeitsrecht haben wir uns auch in dem Bereich des diakonischen Arbeitsrechts besondere Kenntnisse erworben. Gerne besuchen Sie auch unseren Blog.

Im Arbeitsrecht beraten und vertreten wir Sie auf Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite, weil wir beide Welten kennen und verstehen. Konsultieren Sie uns also gerne, insbesondere in Kündigungsschutzsachen.

Im Erbrecht beraten und vertreten wir unsere Mandanten gerne bei der Vorsorge- und Testamentsgestaltung.

Der Bereich Zivilrecht umfasst neben der Gestaltung rechtssicherer Verträge auch die Prüfung und Durchsetzung Ihrer zivilrechtlichen Ansprüche, seien es nun vertragliche Primäransprüche oder Ansprüche auf Schadensersatz.

Gerne können Sie mit uns in der Kanzlei für Arbeitsrecht und Erbrecht in Berlin Kontakt aufnehmen, um einen Termin für die erste Besprechung zu vereinbaren. Wir beraten Sie bundesweit.

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