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Der Pflichtteil im Erbrecht:

Pflichtteil als Schutzmechanismus und Gestaltungsspielräume

Der Pflichtteil stellt im deutschen Erbrecht einen gesetzlichen Mindestanspruch naher Angehöriger auf das Erbe dar.  Er ist in §§ 2303 ff. BGB geregelt. Selbst wenn ein Erblasser in seinem Testament bestimmte Personen von der Erbfolge ausschließt, können Ehegatten, Kinder und in bestimmten Fällen auch Eltern nicht vollständig enterbt werden. Der Pflichtteil garantiert ihnen eine finanzielle Mindestbeteiligung am Nachlass und schützt so vor willkürlicher Benachteiligung.

Wer ist pflichtteilsberechtigt?

Pflichtteilsberechtigt sind grundsätzlich die Abkömmlinge (Kinder, Enkelkinder), der Ehegatte oder eingetragene Lebenspartner sowie – falls keine Nachkommen vorhanden sind – die Eltern des Erblassers. Geschwister, entfernte Verwandte oder Freunde haben hingegen keinen Anspruch auf einen Pflichtteil. Der Anspruch entsteht immer dann, wenn der gesetzliche Erbe durch ein Testament oder einen Erbvertrag von der Erbfolge ausgeschlossen oder mit einem zu geringen Erbteil bedacht wurde.

Höhe und Geltendmachung des Pflichtteils

Die Höhe des Pflichtteils beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Er wird als reiner Geldanspruch gegen die Erben geltend gemacht und muss aktiv eingefordert werden. Pflichtteilsberechtigte haben keinen Anspruch auf einzelne Nachlassgegenstände, sondern auf Auszahlung ihres Anteils am Gesamtwert des Nachlasses. Die Berechnung erfolgt auf Grundlage des Nachlasswerts zum Zeitpunkt des Erbfalls, abzüglich etwaiger Verbindlichkeiten.

Pflichtteil – Entzug und -beschränkung

Ein vollständiger Entzug des Pflichtteils ist nur in seltenen, gesetzlich geregelten Ausnahmefällen möglich, etwa bei schweren Verfehlungen des Berechtigten gegenüber dem Erblasser. Auch eine freiwillige Ausschlagung durch den Pflichtteilsberechtigten ist denkbar, etwa im Rahmen eines Pflichtteilsverzichtsvertrags. Zudem kann der Pflichtteil durch lebzeitige Schenkungen des Erblassers unter Umständen gemindert werden, wobei hierbei Anrechnungs- und Ausgleichspflichten zu beachten sind.

Fazit: Pflichtteil als wichtiger Ausgleich

Der Pflichtteil sorgt für einen gerechten Ausgleich zwischen dem Gestaltungswillen des Erblassers und den Interessen naher Angehöriger. Bei der Nachlassplanung ist es daher ratsam, die Pflichtteilsrechte frühzeitig zu berücksichtigen und gegebenenfalls rechtlichen Rat einzuholen, um Konflikte und unerwünschte finanzielle Belastungen für die Erben zu vermeiden.