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Die gesetzliche Erbfolge im deutschen Erbrecht

Sicherheit und Klarheit für den Nachlass, wenn kein Testament vorliegt

Die gesetzliche Erbfolge kommt immer dann zum Tragen, wenn kein wirksames Testament oder Erbvertrag vorhanden ist. Sie legt fest, wer im Todesfall eines Menschen dessen Vermögen erhält und wie der Nachlass zwischen den Erben aufgeteilt wird. Ziel ist es, einen klaren, nachvollziehbaren Rahmen zu schaffen und Streitigkeiten zu vermeiden. Die gesetzliche Erbfolge ist in den §§ 1922 ff. BGB geregelt

Wer erbt nach der gesetzlichen Erbfolge?

Im Zentrum der gesetzlichen Erbfolge stehen die sogenannten gesetzlichen Erben. Diese werden nach Ordnungen eingeteilt:

  • Erste Ordnung: Kinder und Kindeskinder des Verstorbenen (Abkömmlinge)
  • Zweite Ordnung: Eltern des Erblassers und deren Nachkommen (Geschwister, Nichten, Neffen)
  • Dritte Ordnung: Großeltern und deren Nachkommen

Solange Erben einer vorherigen Ordnung vorhanden sind, schließen sie die nachfolgenden Ordnungen von der Erbfolge aus. Ehepartner und eingetragene Lebenspartner haben ebenfalls ein gesetzliches Erbrecht, das sich nach dem Güterstand richtet und neben den Verwandten zum Tragen kommt.

Wie wird der Nachlass in der gesetzlichen Erbfolge verteilt?

Die Verteilung erfolgt nach festen Quoten. Leben zum Beispiel Kinder des Erblassers, erben sie zu gleichen Teilen. Der Ehegatte erhält – abhängig vom Güterstand – meist ein Viertel oder die Hälfte des Nachlasses. Gibt es keine Kinder, erben die Eltern oder Geschwister des Verstorbenen.

Vor- und Nachteile der gesetzlichen Erbfolge

Die gesetzliche Erbfolge bietet einen klaren und transparenten Rahmen, der insbesondere dann sinnvoll ist, wenn keine individuellen Regelungen gewünscht oder getroffen wurden. Sie schützt nahe Angehörige vor vollständigem Ausschluss vom Erbe und sichert eine gerechte Verteilung. Allerdings kann die gesetzliche Erbfolge auch zu Ergebnissen führen, die nicht im Sinne des Verstorbenen gewesen wären. Beispielsweise können entferntere Verwandte erben, während enge Freunde oder Lebensgefährten leer ausgehen.

Gestaltungsspielräume und Handlungsempfehlung

Wer sicherstellen möchte, dass der eigene Nachlass genau nach den persönlichen Vorstellungen verteilt wird, sollte rechtzeitig ein Testament oder einen Erbvertrag errichten. Eine rechtliche Beratung ist dabei empfehlenswert, um Konflikte und unerwünschte finanzielle Belastungen für die Erben zu vermeiden.

Fazit: Die gesetzliche Erbfolge als Grundlage – individuelle Gestaltung möglich

Die gesetzliche Erbfolge sorgt für Rechtssicherheit und eine gerechte Grundverteilung des Nachlasses. Wer jedoch individuelle Wünsche umsetzen möchte, sollte von den Gestaltungsmöglichkeiten des Erbrechts Gebrauch machen und frühzeitig professionelle Unterstützung in Anspruch nehmen. Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.