Gewährleistung und Garantie: Unterschiede, Fristen und Tipps – So sichern Sie sich optimal ab
Beim Kauf von Waren oder Dienstleistungen sind die Begriffe Gewährleistung und Garantie allgegenwärtig. Doch was bedeuten sie genau, worin unterscheiden sie sich und wie können Verbraucher ihre Rechte optimal nutzen? In diesem Artikel erhalten Sie einen umfassenden Überblick über das Thema „Gewährleistung und Garantie“, damit Sie im Fall eines Mangels bestens vorbereitet sind.
Was ist die Gewährleistung?
Die Gewährleistung ist ein gesetzlich verankertes Recht, das Käufer schützt, wenn die gekaufte Ware einen Mangel aufweist. Das Gesetz regelt die Fragen der Gewährleistung für den Kaufvertrag in den §§ 434 ff. BGB (beim Werkvertrag sind die Gewährleistungsregeln in den §§ 633 ff. BGB geregelt). Die Gewährleistung verpflichtet den Verkäufer, für etwaige Sach- und Rechtsmängel einzustehen, die zum Zeitpunkt des Kaufs bereits bestanden haben, selbst wenn diese erst später sichtbar werden. Die Gewährleistungsfrist beträgt in Deutschland in der Regel zwei Jahre ab Übergabe der Ware. Für gebrauchte Waren kann die Frist auf ein Jahr verkürzt werden.
Während der ersten zwölf Monate nach dem Kauf wird gesetzlich vermutet, dass der Mangel bereits bei Übergabe vorlag. Nach Ablauf dieser Frist liegt die Beweislast beim Käufer – dieser muss nachweisen, dass der Fehler nicht durch unsachgemäße Nutzung entstanden ist.
Was ist eine Garantie?
Im Gegensatz zur Gewährleistung ist die Garantie eine freiwillige Leistung des Herstellers oder Verkäufers. Sie geht meist über die gesetzlichen Regelungen hinaus und bietet zusätzliche Sicherheit, etwa in Form einer verlängerten Garantiedauer oder spezieller Garantieleistungen. Die Bedingungen, Dauer und der Umfang der Garantie werden vom Garantiegeber festgelegt und sind im Garantievertrag oder in den Garantiebedingungen nachzulesen.
Wichtig: Die Garantie kann die gesetzlichen Gewährleistungsrechte nicht einschränken oder ersetzen, sondern besteht immer zusätzlich zur Gewährleistung. Verbraucher können im Garantiefall frei entscheiden, ob sie ihre Ansprüche aus der Garantie oder aus der gesetzlichen Gewährleistung geltend machen.
Unterschiede zwischen Gewährleistung und Garantie
- Rechtsgrundlage: Gewährleistung ist gesetzlich vorgeschrieben, die Garantie ist freiwillig.
- Dauer: Die gesetzliche Gewährleistung gilt in der Regel zwei Jahre, die Garantiezeit variiert je nach Vereinbarung.
- Beweislast: Bei der Gewährleistung muss ab dem 13. Monat der Käufer nachweisen, dass der Mangel bereits beim Kauf vorlag. Bei der Garantie gelten die vom Garantiegeber festgelegten Bedingungen.
- Leistungsumfang: Die Gewährleistung deckt nur Mängel ab, die zum Zeitpunkt der Übergabe bestanden. Die Garantie kann zusätzliche Leistungen umfassen, etwa Verschleißteile oder bestimmte Schäden.
Wie macht man seine Rechte geltend?
Stellen Sie einen Mangel fest, sollten Sie diesen umgehend dem Verkäufer melden und eine Frist zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung setzen. Bewahren Sie Kaufbelege und Garantieunterlagen sorgfältig auf, um im Bedarfsfall Ihre Ansprüche belegen zu können. Bei Problemen mit dem Händler oder unklaren Garantiebestimmungen empfiehlt sich die Beratung durch eine Verbraucherzentrale oder einen Rechtsanwalt.
Tipps für Verbraucher
Lesen Sie vor dem Kauf die Garantiebedingungen sorgfältig durch und achten Sie auf Ausschlüsse.
Verlassen Sie sich nicht nur auf die Garantie – die gesetzliche Gewährleistung steht Ihnen immer zu.
Dokumentieren Sie Mängel und die Kommunikation mit dem Händler, um im Streitfall Beweise zu haben.
Nutzen Sie Fristen: Die rechtzeitige Anzeige von Mängeln ist entscheidend, um Ansprüche nicht zu verlieren.
Fazit: Gewährleistung und Garantie optimal nutzen
Die Kombination aus gesetzlicher Gewährleistung und freiwilliger Garantie bietet Käufern umfassenden Schutz beim Warenkauf. Kennen Sie Ihre Rechte und lassen Sie sich im Zweifel juristisch beraten, um Ihre Ansprüche erfolgreich durchzusetzen. So sind Sie im Falle eines Mangels bestens vorbereitet und können Ihre Interessen effektiv vertreten. Wir unterstützen Sie gern dabei.

